Kinderschutz-Standards von AICQ
Standards gegen sexuellen Kindesmissbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern (CSAE) — Stand: September 2026
Diese Seite beschreibt die verbindlichen Standards der App AICQ gegen sexuellen Kindesmissbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern (englisch: Child Sexual Abuse and Exploitation, kurz CSAE). Sie gelten für alle Bereiche der App — private Chats, Gruppen, Profile, Events, Marktplatz und jede weitere Funktion, in der Nutzerinnen und Nutzer Inhalte erstellen oder miteinander in Kontakt treten. Eine englische Fassung finden Sie unter Child Safety Standards.
Null-Toleranz: AICQ duldet keinerlei Inhalte oder Verhaltensweisen, die Kinder sexuell ausbeuten, gefährden oder sexualisieren. Verstöße führen zur sofortigen und dauerhaften Sperrung des Kontos und zur Meldung an die zuständigen Behörden.
1. Mindestalter
AICQ ist ein Dienst für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren. Die Nutzung durch Kinder unter 16 Jahren ist nach unseren Nutzungsbedingungen ausdrücklich untersagt. Das Mindestalter wird bei der Registrierung abgefragt. Erlangen wir Kenntnis davon, dass ein Konto von einer Person unter 16 Jahren geführt wird, sperren und löschen wir dieses Konto samt zugehöriger Daten.
2. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
Ausdrücklich verboten sind — unabhängig von Absicht, Kontext, Darstellungsform oder angeblicher Satire:
- Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) in jeder Form, einschließlich gezeichneter, gerenderter, KI-generierter, retuschierter oder anderweitig künstlich erzeugter Darstellungen
- jede sexualisierte Darstellung von Minderjährigen, auch ohne Nacktheit
- die Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen (Grooming), einschließlich Vertrauensaufbau zum Zweck sexueller Ausbeutung
- sexuelle Erpressung (Sextortion) und die Androhung der Verbreitung intimer Aufnahmen
- das Anbieten, Nachfragen, Handeln, Tauschen, Verlinken oder Bewerben von CSAM oder von Kontakten zu Minderjährigen
- Kinder- und Menschenhandel sowie jede Form der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger
- die Verharmlosung, Rechtfertigung, Verherrlichung oder Normalisierung von sexuellem Kindesmissbrauch
- das Vortäuschen einer minderjährigen Identität zum Zweck sexueller Kontaktaufnahme
3. Melden in der App
Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann Inhalte und Personen direkt in der App melden, ohne die App zu verlassen:
- Chat melden: Chat öffnen → Menü oben rechts → „Melden" → Grund eingeben → absenden
- Profil melden: Profil der Person öffnen → „Melden" → Grund eingeben → absenden
- Blockieren: im selben Menü — die Person kann sofort keinen Kontakt mehr aufnehmen
- Support-Chat: Profil → Hilfe/Support — direkter Draht zum Betreiber aus der App heraus
- E-Mail: info@aicq.app — auch ohne Konto oder nach Deinstallation
Bei Verdacht auf eine Gefährdung von Kindern bitten wir darum, im Meldegrund das Wort „Kinderschutz" zu verwenden. Solche Meldungen behandeln wir vorrangig vor allen anderen.
4. Was nach einer Meldung geschieht
- Jede Meldung landet in einer Prüf-Warteschlange, die vom Betreiber persönlich bearbeitet wird. Meldungen mit Kinderschutz-Bezug werden vorgezogen und in der Regel innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
- Bestätigt sich der Verdacht, werden die betroffenen Inhalte entfernt und das Konto wird dauerhaft gesperrt. Eine Neuanmeldung derselben Person wird technisch unterbunden.
- Vorhandene Beweismittel werden im gesetzlich zulässigen Umfang gesichert und ausschließlich zur Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden aufbewahrt — sie werden nicht weiterverbreitet und nicht für andere Zwecke verwendet.
- Der Fall wird an die zuständigen Behörden gemeldet (siehe Abschnitt 5).
- Die meldende Person erhält auf Wunsch eine Rückmeldung über das Ergebnis; ihre Identität wird gegenüber der gemeldeten Person nicht offengelegt.
5. Umgang mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM)
Wird uns CSAM bekannt, handeln wir unverzüglich:
- sofortige Entfernung des Inhalts und dauerhafte Sperrung des betroffenen Kontos
- Meldung an das Bundeskriminalamt (BKA) beziehungsweise die örtlich zuständige Polizeibehörde in Deutschland
- bei internationalem Bezug zusätzlich Meldung an die CyberTipline des NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children, report.cybertip.org)
- Beweissicherung im gesetzlich zulässigen Rahmen und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden
- keine eigenständige Ansicht, Speicherung oder Weitergabe des Materials über das hinaus, was zur Meldung zwingend erforderlich ist
6. Vorbeugende Maßnahmen
- Automatisierte Prüfung öffentlicher Inhalte: Profilbilder, Gruppenbilder, Marktplatz-Inserate und hochgeladene Medien werden serverseitig automatisiert auf unzulässige Inhalte geprüft; auffällige Inhalte werden blockiert oder zur manuellen Prüfung vorgelegt.
- Blockieren und Kontaktschutz: Nutzer können jede Person blockieren; blockierte Personen können weder schreiben noch anrufen noch das Profil einsehen.
- Anmelde-Schutz: Registrierungen werden gegen Missbrauch, Wegwerfkonten und Mehrfachanmeldungen geprüft.
- Missbrauchsgrenzen: Melde- und Kontaktfunktionen sind mit Limits gegen Missbrauch versehen; auffälliges Verhalten erhöht die Prüfpriorität eines Kontos.
- Klare Regeln: Die Nutzungsbedingungen benennen das Verbot jeder Gefährdung Minderjähriger ausdrücklich; Verstöße führen zur sofortigen Kündigung.
7. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung — offen gesagt
Private Nachrichten in AICQ sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Der Betreiber kann den Inhalt privater Nachrichten technisch nicht lesen. Das schützt die Privatsphäre aller Nutzer, bedeutet aber auch, dass wir private Chats nicht automatisiert auf CSAE-Inhalte durchsuchen können.
Deshalb ist die Meldung durch Nutzerinnen und Nutzer der zentrale Erkennungsweg für private Bereiche: Wer einen Chat meldet, übermittelt uns aus dem eigenen Gerät heraus den entschlüsselten Zusammenhang, den wir zur Prüfung benötigen. Öffentliche und halböffentliche Inhalte unterliegen zusätzlich der automatisierten Prüfung nach Abschnitt 6.
8. Gesetzliche Grundlagen
AICQ hält die geltenden Kinderschutzgesetze ein, insbesondere:
- §§ 176 ff., 184b, 184c StGB — sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) — Melde- und Abhilfeverfahren, Meldung schwerer Straftaten an die Behörden (Art. 16, 18)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — siehe Datenschutzerklärung
- die Google-Play-Programmrichtlinien, insbesondere die Richtlinie zu Kinderschutzstandards und die Richtlinie zur Gefährdung von Kindern
Behördlichen Auskunftsersuchen und Anordnungen deutscher und europäischer Strafverfolgungsbehörden kommen wir im rechtlich gebotenen Umfang nach.
9. Ansprechpartner für Kinderschutz
Für alle Fragen, Hinweise und behördlichen Anfragen zu diesen Standards sowie zu unseren Maßnahmen gegen CSAM steht ein benannter Ansprechpartner zur Verfügung:
Kinderschutz-Ansprechpartner — AICQ
Verantwortlicher: Pawel — Anschrift auf Anfrage
E-Mail: info@aicq.app (Betreff bitte mit „Kinderschutz" beginnen)
Antwortzeit: in der Regel innerhalb von 48 Stunden
10. Hilfe für Betroffene
Wenn du selbst betroffen bist oder dir Sorgen um ein Kind machst, hole dir Hilfe — kostenlos und anonym:
- Polizei-Notruf: 110 (Deutschland, rund um die Uhr)
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 — anonym und kostenfrei (Mo, Mi, Fr 9–14 Uhr; Di, Do 15–20 Uhr)
- Nummer gegen Kummer — Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
- Europäische Kinder-Hotline: 116 111 (EU-weit einheitlich)
11. Änderungen dieser Standards
Wir überprüfen diese Standards regelmäßig und passen sie an gesetzliche Entwicklungen und neue Funktionen der App an. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.